Bootsschule Regensburg

DMYV anerkannte Ausbildungsstätte

Inhaber: Hans Sakowski  Kurt-Schumacher-Str. 23, 93049 Regensburg , Tel. 0941 89 21 94

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aktualisiert am 12.07.2011



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Bootsführerscheinpflicht in Kroatien

neues Gesetz:

Seit 2007 besteht nun in Kroatien auch für motorisierte Boote unter 5 PS eine Bootsführerscheinpflicht.  Daher benötigen Sie als Deutscher dort entweder den deutschen Sportbootführerschein See oder das kroatische Küstenpatent. (letzteres gilt jedoch nur für Kroatien. Sie können das kroatische Patent zwar als Deutscher erwerben. Wollen Sie jedoch in einem anderen Land damit fahren, so ist es dies in den anderen Ländern ungültig ( z. B. Deutschland, Spanien Italien etc. )

Der Besitz eines Sportbootführerscheins ist ohnehin sinnvoll denn:

1. Tun Sie viel für Ihre eigene Sicherheit, wenn Sie sich ein bißchen auskennen und das notwendigste wissen. . Das geht über die Bedeutung von Gefahrenstellen durch Markierungen, Gesetzesvorschriften auf dem Wasser, Vorfahrtsrecht, Behördenbestimmungen, Wetter, bis hin zur Kenntnis von gesperrten Zonen. ( z. b. kann eine bestimmte Wasserfläche für einen bestimmten Tag und Urhzeit als Militärisches Übungsgebiet ausgewiesen sein, in dem scharf geschossen wird. Da sehen Sie auf dem Wasser keine Markierungen! Ahnungslos fuhr ich einmal in den 70 er Jahren (damals noch ohne Führerschein) in so ein Gebiet hinein. Plötzlich sauste 100 m von mir entfernt eine Artilleriegranate ins Wasser!

2. Viele Versicherungen zahlen nicht, wenn kein entsprechender Führerschein da ist. Schauen sie Ihr Kleingedrucktes in der Versicherung an!

3. In Schadenfällen wird man Ihnen vor Gericht Leichtsinn bis hin zur groben Fahrlässigkeit vorwerfen. Das kann sehr teuer werden.

Links zu diesem Thema

Kroatien INFO  Viel Wissenswertes über das Boot-Fahren in Kroatien
Kroatisches Küstenpatent
 
Bootsvignette in Kroatien

 

Statt "Permit of Navigation

jetzt Vignette

Die ehemalige Navigationserlaubnis ( permit of Navigation oder "Odobrenje") wurde abgelöst durch die bootsvignette. Wie früher muss man bei der Einreise ob zu Lande oder zu Wasser für sein Boot ab 2,5 m Länge eine Navigationserlaubnis erwerben. Gibts bei den Hafenämtern ( lucka kapetanija)

Hier die Preise in Kuna. 1 € = 7,2 Kuna

Jahresvignette für Boote über:

 
    Kuna
3 m 307 43
4 m 390 55
5 m 472 66
6 m 660 93
7 m 777 109
8 m 895 126
9 m 1020 144
10 m 1130 159
11 m 1250 176
12 m 1660 234

 

 

Allgemeine Links für Kroatien

Kroatien allgemein Die originale Homepage von Kroatien

Anreise mit dem Auto Dokumente u. a.

Routenplaner Michelin - ein sehr guter Routenplaner.

günstige Flüge: Tuifly 

Crotravel Reiseinfos für Kroatien

Mautkarte für Österreich -  Videomaut zum schneller durchkommen

Häfen - Küste und Inseln

Sportbootkartensätze

Warnungen

Tipps zur Anreise

Allgemeine Skippertipps

 

Die Vignette hat eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum. Bei sich anschließendem Wiederholungskauf der Vignette wird ein Rabatt von anfangs 10% bis max. 50% auf die schwarz hinterlegte Zwischensumme gewährt. Der Endbetrag ergibt sich dann jeweils zzgl. der Bearbeitungsgebühren.

Achtung !

Es wird leider nicht von allen Hafenämtern durchgehend gleich praktiziert, in welchem Zeitraum nach bzw. vor Ablauf des Gültigkeitsdatums der Vignette eine Wiederholungsvignette gekauft werden muß, um den Rabatt zu sichern. Ebenso ist leider nicht festgelegt, ob der Rabatt zum Eigner oder zum Boot gehört.

[bearbeiten] Welche Boote müssen angemeldet werden ?

Anmelde- und damit Vignettenpflichtig sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Gesamtlänge über 3 Meter, unabhängig davon ob sie mit Motor ausgestattet sind oder nicht.

Ausnahmen : Muskelbetriebene Wasserfahrzeuge (Paddelboote) und Boote, die an Wettbewerben teilnehmen.

Gleichzeitig sind alle anmeldepflichtigen Wasserfahrzeuge führerscheinpflichtig !

[bearbeiten] Benötigte Dokumente an Bord

1. Permit mit Personenliste (wird vom zuständigen Hafenamt zusammen mit der Vignette ausgegeben)
2. Crewliste für Boote mit Übernachtungsmöglichkeit (Koje, Kajüte)
3. gültiger Befähigungsnachweis für das Fahrgebiet (Boots-Führerschein)
4. Seefunklizenz (sofern ein Funkgerät an Bord ist)
5. Zulassungsurkunde für das Seefunkgerät
6. Europ. Feuerwaffenpaß für evtl. mitgeführte Signalpistole

 

Die Boots-Vignette in Kroatien