Seit 2007 besteht nun in Kroatien auch für motorisierte Boote unter 5 PS
eine Bootsführerscheinpflicht. Daher benötigen Sie als Deutscher dort
entweder den deutschen Sportbootführerschein See oder das
kroatische Küstenpatent. (letzteres gilt jedoch nur für Kroatien. Sie
können das kroatische Patent zwar als Deutscher erwerben. Wollen Sie jedoch
in einem anderen Land damit fahren, so ist es dies in den anderen Ländern
ungültig ( z. B. Deutschland, Spanien Italien etc. )
Der Besitz eines Sportbootführerscheins ist ohnehin
sinnvoll denn:
1. Tun Sie viel für Ihre eigene Sicherheit, wenn
Sie sich ein bißchen auskennen und das notwendigste wissen. . Das geht über
die Bedeutung von Gefahrenstellen durch Markierungen, Gesetzesvorschriften
auf dem Wasser, Vorfahrtsrecht, Behördenbestimmungen, Wetter, bis hin zur
Kenntnis von gesperrten Zonen. ( z. b. kann eine bestimmte Wasserfläche für
einen bestimmten Tag und Urhzeit als Militärisches Übungsgebiet ausgewiesen
sein, in dem scharf geschossen wird. Da sehen Sie auf dem Wasser keine
Markierungen! Ahnungslos fuhr ich einmal in den 70 er Jahren (damals noch
ohne Führerschein) in so ein Gebiet hinein. Plötzlich sauste 100 m von mir
entfernt eine Artilleriegranate ins Wasser!
2. Viele Versicherungen zahlen nicht, wenn kein
entsprechender Führerschein da ist. Schauen sie Ihr Kleingedrucktes in der
Versicherung an!
3. In Schadenfällen wird man Ihnen vor Gericht
Leichtsinn bis hin zur groben Fahrlässigkeit vorwerfen. Das kann sehr
teuer werden.
Die ehemalige Navigationserlaubnis ( permit
of Navigation oder "Odobrenje") wurde abgelöst durch die bootsvignette. Wie
früher muss man bei der Einreise ob zu Lande oder zu Wasser für sein Boot ab
2,5 m Länge eine Navigationserlaubnis erwerben. Gibts bei den Hafenämtern (
lucka kapetanija)
Die Vignette hat eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum.
Bei sich anschließendem Wiederholungskauf der Vignette wird ein Rabatt von
anfangs 10% bis max. 50% auf die schwarz hinterlegte Zwischensumme gewährt. Der
Endbetrag ergibt sich dann jeweils zzgl. der Bearbeitungsgebühren.
Achtung !
Es wird leider nicht von allen Hafenämtern durchgehend gleich praktiziert, in
welchem Zeitraum nach bzw. vor Ablauf des Gültigkeitsdatums der Vignette eine
Wiederholungsvignette gekauft werden muß, um den Rabatt zu sichern. Ebenso ist
leider nicht festgelegt, ob der Rabatt zum Eigner oder zum Boot gehört.
[bearbeiten]Welche Boote müssen angemeldet werden ?
Anmelde- und damit Vignettenpflichtig sind alle Wasserfahrzeuge mit einer
Gesamtlänge über 3 Meter, unabhängig davon ob sie mit Motor ausgestattet sind
oder nicht.
Ausnahmen : Muskelbetriebene Wasserfahrzeuge (Paddelboote) und Boote, die an
Wettbewerben teilnehmen.
Gleichzeitig sind alle anmeldepflichtigen Wasserfahrzeuge
führerscheinpflichtig !