Bootsschule Regensburg

DMYV anerkannte Ausbildungsstätte

Inhaber: Hans Sakowski  Kurt-Schumacher-Str. 23, 93049 Regensburg , Tel. 0941 89 21 94

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aktualisiert am 10.10.2010

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Die News Seite

für meine Kunden bringe ich auf dieser Seite in chronologischer Reihenfolge alle News, die auf der Titelseite aufgeführt wurden.

Thema

Beschreibung
Führerscheinvorschriften in Österreich

vom 6.9.06

A-Schein
Gilt auf Binnengewässer und Flussläufen. Es ist eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen.
B-Schein, Fahrtenbereich 2 (Küstenfahrt).
Berechtigt zur selbständigen Führung von Segelyachten im Fahrtbereich 2.
Fahrt zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste; dieser  Fahrtenbereich erstreckt sich auf einen Bereich von 20 sm, gemessen  von der Küste. Es gibt eine theoretische und praktische Prüfung. Vor der praktische Prüfung muss man 800 sm Seefahrtserfahrung, 24 Bordtage und 3 Nachtfahrten nachweisen können.

B-Schein Fahrtenbereich 3 (küstennahe Fahrt)
Berechtigt zur selbständigen Führung von Segelyachten im Fahrtbereich 3 in küstennahen Gewässer. Dieser Fahrtenbereich erstreckt sich auf einen Bereich von 200 sm, gemessen von der Küste. Für diesen Fahrtenbereich braucht man keine Prüfung abzulegen. Es sind nur  weitere 700 sm, 21 Bordtage und 5 Überfahrten von über 60 sm (2 bei Nacht) in verschiedenen Revieren erforderlich.
C-Schein Fahrtenbereich 4 (weltweite Fahrt)
Berechtigt zur selbständigen Führung von Segelyachten im Fahrtbereich 4, die über den Bereich der küstennahen Fahrt hinausgeht. Hier ist wieder eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen. Vor der Prüfung muss für weitere 5000 sm und 2 Non-Stop Überfahrten von 500 sm ein Nachweis erbracht werden. Der Besitz des B-Schein  Fahrtenbereich 3 ist erforderlich.
Führerscheinfreiheit auf deutschen Binnengewässern
vom 6.9.06
Auf einigen Binnengewässern (Teile der Müritz und der Saar) darf in Deutschland ein Charterboot mit einer "Charterbescheinigung" bewegt werden. Diese Charterbescheinigung wird nach Einweisung vom Charterunternehmen ausgestellt und ist kein amtlicher Führerschein. Es gelten dabei verschiedene Einschränkungen wie z.B. Nachtfahrverboot und max. 12 km/h, sowie zeitliche Beschränkung und eng begrenzte Reviere.
Führerscheinpflicht am Bodensee
vom 6.9.06
 
Am Bodensee gilt die Bodensee-Schifffahrtsordnung.

Das Bodenseeschifferpatent:  Auf dem Bodensee ist für Motorboote ab 4,4 KW (=6 PS) das Bodenseeschifferpatent A (Mindestalter 18 Jahre) vorgeschrieben. Für Segelboote ab 12 qm Segelfläche das Bodenseeschifferpatent Kategorie B (Mindestalter 16 Jahre).Für motorisierte Segelboote werden beide Patente (A + B) verlangt. Dieses Patent kann einfach durch eine theoretische Ergänzungsprüfung zu einem Sportbootführerschein erworben werden. Eine Praxisprüfung am Bodensee ist dann nicht nötig.

Befristet anerkannt (1 Monat pro Jahr je Staat) wird der Sportbootführerschein. Die Anerkennung ist durch eine Bescheinigung der Landratsämter Konstanz, Friedrichshafen oder Lindau nachzuweisen. Sie darf jedoch höchstens für die Dauer eines Monats innerhalb eines Jahres ausgesprochen werden. Das Gastpatent  kostet (Stand 1998) 20 € und wird ausgestellt von:

Landratsamt Konstanz
Schifffahrtsamt
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Tel.: 07531-8000
Landratsamt Friedrichshafen
Schifffahrtsamt
Glärnischstr. 1-3
88041 Friedrichshafen
Tel.: 07541-2040
Landratsamt Lindau
Schifffahrtsamt
Stiftsplatz 4
88131 Lindau 
Tel.: 08382-2700

Die Bodenseeschiffer-Patente können in den Sportbootführerschein Binnen umgeschrieben werden.  Der SBF-Binnen kann nicht in das Bodenseeschifferpatent umgeschrieben  werden. Die Praxis wird zwar anerkannt, die Theorieprüfung für die Bodensee-Gesetzes- und Revierkunde muss jedoch abgelegt werden. 

Führerscheine im Ausland
vom 6.9.06
Was braucht ein Deutscher? Der Schein, der für Deutsche in Deutschland vorgeschrieben ist, ist für Deutsche auch im Ausland vorgeschrieben!
Das bedeutet zum Beispiel in italienischen Gewässern: Obwohl ein Italiener in Italien erst ab 20 PS einen Führerschein braucht, muss ein Deutscher in Italien ab 5 PS einen Sportbootführerschein haben!

Italien:  für Italiener besteht Führerscheinpflicht ab 20 PS, für Deutsche ab 5 PS.

Übersicht alle Länder vom BOOTE-MAGAZIN: hier

alte jugoslawische Küstenpatente

vom 25.5.06

Umschreibung:

Es gibt offenbar immer noch jede Menge alte Küstenpatente, die seinerzeit im ehemaligen Jugoslawien gemacht wurden und bis heute noch nicht umgeschrieben sind. Zur Information: Patente die vor dem Balkankrieg ausgestellt wurden, haben keine Gültigkeit mehr!

Gerüchte, dass eine Umschreibung heute nicht mehr möglich sei, stimmen nicht - die alten Dokumente können in jenem Hafenamt, das seinerzeit das Patent ausgestellt hat, gegen Gebühr erneuert werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man auch eine Seesprechfunkberechtigung vorweisen kann.

Umgeschrieben werden die kleinen Ausweise mit Foto mit der Bezeichnung "Voditelja Brodice" bzw. "Boat Leaders Licence". Wenn Sie das s.g. "Mornar Motorist" mit Funk besitzen, kann dies ebenfalls auf ein "Kategorie B - Skipper" umgeschrieben werden. Eine Umschreibung des "Mornar Motorist" selbst ist nicht mehr möglich!

Warnung: Für Deutsche gilt das jugoslawische Küstenpatent nur in Jugoslawien! Sonst in keinem anderen Land!
Darüber hinaus wurde teilweise das Küstenpatent für inzwischen erhebliche Eurosummen wir haben Beispiele von 390 € ! für den Theoriekurs gefunden) " verkauft " - sogar von offiziellen Hafenkapitänen unter dem Deckmantel einer Ausbildung mit Prüfung. Die Ausbildung geschah teilweise innerhalb einer Stunde - Kaffeepause, Prüfung und Wartezeiten inbegriffen! Für dieses Geld kann man gleich in Deutschland den Führerschein machen, der international gilt und eine fundierte Ausbildung beinhaltet.

Registrierung unter kroatischer Flagge - Gebühren - Crewwechsel
vom 25.5.06
Hier einige Links über die Registrierung von Booten/Yachten unter Kroatischer Flagge, Ein und ausklarieren:

http://www.chra.at/anmeldebestimmungen.htm

für private Yachten, die in Kroatien einreisen oder dort ihren ständigen Liegeplatz haben.. muss eine Crewliste geführt werden, die beim Hafenamt beantragt und ausgestellt wird. Darauf dürfen pro Jahr nur eine gewisse Anzahl von vorher festgelegten  Personen fahren. Wer diese Crewliste nicht führt hat bei Kontrollen Pech: Ihm wird unterstellt, daß er "Schwarzcharter" betreibt und es Folgen deftige strafen bis hin zur Schiffsbeschlagnahme!   >weiter

   
Richtig Chartern
April 2006
Worauf muß ich beim Abschluss des Chartervertrages achten? Hinweise zur Auswahl des Segelreviers, des Bootes, der Bootsausrüstung der Charterfirma und zu den Vertragsbedingungen
Die Törnvorbereitung
März 2006
 
Worauf muss ich bei der Törnvorbereitung achten? Die Törnplanung ist eine Voraussetzung für das gute Gelingen eines Törns. Checklisten helfen für den Törneinkauf das Reisegepäck Papiere und Dokumente

Törnberatung vom Profi durch Dr. Albrecht