Die News Seite
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für meine Kunden
bringe ich auf dieser Seite in
chronologischer Reihenfolge alle News, die auf der Titelseite aufgeführt
wurden. |
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Thema |
Beschreibung |
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Führerscheinvorschriften in
Österreich vom 6.9.06 |
A-Schein
Gilt auf Binnengewässer und Flussläufen. Es ist eine
theoretische und praktische Prüfung abzulegen.
B-Schein, Fahrtenbereich 2 (Küstenfahrt).
Berechtigt zur selbständigen Führung von Segelyachten im
Fahrtbereich 2.
Fahrt zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste; dieser Fahrtenbereich
erstreckt sich auf einen Bereich von 20 sm, gemessen von der Küste. Es gibt
eine theoretische und praktische Prüfung. Vor der praktische Prüfung muss
man 800 sm Seefahrtserfahrung, 24 Bordtage und 3 Nachtfahrten nachweisen
können.
B-Schein Fahrtenbereich 3 (küstennahe Fahrt)
Berechtigt zur selbständigen Führung von Segelyachten im
Fahrtbereich 3 in küstennahen Gewässer. Dieser Fahrtenbereich erstreckt sich
auf einen Bereich von 200 sm, gemessen von der Küste. Für diesen
Fahrtenbereich braucht man keine Prüfung abzulegen. Es sind nur weitere 700
sm, 21 Bordtage und 5 Überfahrten von über 60 sm (2 bei Nacht) in
verschiedenen Revieren erforderlich.
C-Schein Fahrtenbereich 4 (weltweite Fahrt)
Berechtigt zur selbständigen Führung von Segelyachten im
Fahrtbereich 4, die über den Bereich der küstennahen Fahrt hinausgeht. Hier
ist wieder eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen. Vor der
Prüfung muss für weitere 5000 sm und 2 Non-Stop Überfahrten von 500 sm ein
Nachweis erbracht werden. Der Besitz des B-Schein Fahrtenbereich 3 ist
erforderlich. |
Führerscheinfreiheit auf
deutschen Binnengewässern
vom 6.9.06 |
Auf einigen Binnengewässern (Teile der Müritz
und der Saar) darf in Deutschland ein Charterboot mit einer
"Charterbescheinigung" bewegt werden. Diese Charterbescheinigung wird nach
Einweisung vom Charterunternehmen ausgestellt und ist kein amtlicher
Führerschein. Es gelten dabei verschiedene Einschränkungen wie z.B.
Nachtfahrverboot und max. 12 km/h, sowie zeitliche Beschränkung und eng
begrenzte Reviere. |
Führerscheinpflicht am Bodensee
vom 6.9.06
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Am Bodensee gilt die
Bodensee-Schifffahrtsordnung. Das
Bodenseeschifferpatent: Auf dem Bodensee ist
für Motorboote ab 4,4 KW (=6 PS) das Bodenseeschifferpatent A (Mindestalter
18 Jahre) vorgeschrieben. Für Segelboote ab 12 qm Segelfläche das
Bodenseeschifferpatent Kategorie B (Mindestalter 16 Jahre).Für motorisierte
Segelboote werden beide Patente (A + B) verlangt. Dieses Patent kann einfach
durch eine theoretische Ergänzungsprüfung zu einem Sportbootführerschein
erworben werden. Eine Praxisprüfung am Bodensee ist dann nicht nötig.
Befristet
anerkannt (1 Monat pro Jahr je Staat) wird der Sportbootführerschein.
Die Anerkennung ist durch eine Bescheinigung der Landratsämter Konstanz,
Friedrichshafen oder Lindau nachzuweisen. Sie darf jedoch höchstens für die
Dauer eines Monats innerhalb eines Jahres ausgesprochen werden. Das
Gastpatent kostet (Stand 1998) 20 € und wird ausgestellt von:
Landratsamt Konstanz
Schifffahrtsamt
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Tel.: 07531-8000 |
Landratsamt Friedrichshafen
Schifffahrtsamt
Glärnischstr. 1-3
88041 Friedrichshafen
Tel.: 07541-2040 |
Landratsamt Lindau
Schifffahrtsamt
Stiftsplatz 4
88131 Lindau
Tel.: 08382-2700 |
Die
Bodenseeschiffer-Patente können in den Sportbootführerschein Binnen
umgeschrieben werden. Der SBF-Binnen kann nicht in das
Bodenseeschifferpatent umgeschrieben werden. Die Praxis wird zwar
anerkannt, die Theorieprüfung für die Bodensee-Gesetzes- und Revierkunde
muss jedoch abgelegt werden. |
Führerscheine im Ausland
vom 6.9.06 |
Was braucht ein Deutscher? Der Schein,
der für Deutsche in Deutschland vorgeschrieben ist, ist für Deutsche auch im
Ausland vorgeschrieben!
Das bedeutet zum Beispiel in italienischen Gewässern: Obwohl ein Italiener
in Italien erst ab 20 PS einen Führerschein braucht, muss ein Deutscher in
Italien ab 5 PS einen Sportbootführerschein haben!
Italien: für Italiener besteht
Führerscheinpflicht ab 20 PS, für Deutsche ab 5 PS.
Übersicht alle Länder vom BOOTE-MAGAZIN:
hier |
alte
jugoslawische Küstenpatente
vom 25.5.06 |
Umschreibung:
Es gibt offenbar immer noch
jede Menge alte Küstenpatente, die seinerzeit im ehemaligen Jugoslawien
gemacht wurden und bis heute noch nicht umgeschrieben sind. Zur Information:
Patente die vor dem Balkankrieg ausgestellt wurden, haben keine Gültigkeit
mehr!
Gerüchte, dass eine
Umschreibung heute nicht mehr möglich sei, stimmen nicht - die alten
Dokumente können in jenem Hafenamt, das seinerzeit das Patent ausgestellt
hat, gegen Gebühr erneuert werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass
man auch eine Seesprechfunkberechtigung vorweisen kann.
Umgeschrieben werden die
kleinen Ausweise mit Foto mit der Bezeichnung "Voditelja Brodice" bzw. "Boat
Leaders Licence". Wenn Sie das s.g. "Mornar Motorist" mit Funk besitzen,
kann dies ebenfalls auf ein "Kategorie B - Skipper" umgeschrieben werden.
Eine Umschreibung des "Mornar Motorist" selbst ist nicht mehr möglich!
Warnung:
Für Deutsche gilt das jugoslawische
Küstenpatent nur in Jugoslawien! Sonst in keinem anderen Land!
Darüber hinaus wurde teilweise das Küstenpatent für inzwischen
erhebliche Eurosummen wir haben Beispiele von 390 € ! für den
Theoriekurs gefunden) " verkauft " - sogar von offiziellen Hafenkapitänen
unter dem Deckmantel einer Ausbildung mit Prüfung. Die Ausbildung geschah
teilweise innerhalb einer Stunde - Kaffeepause, Prüfung und Wartezeiten
inbegriffen! Für dieses Geld kann man gleich in
Deutschland den Führerschein machen, der international gilt und eine
fundierte Ausbildung beinhaltet. |
Registrierung unter kroatischer
Flagge - Gebühren - Crewwechsel
vom 25.5.06 |
Hier einige Links über die Registrierung von
Booten/Yachten unter Kroatischer Flagge, Ein und ausklarieren:
http://www.chra.at/anmeldebestimmungen.htm
für private Yachten, die in Kroatien einreisen oder
dort ihren ständigen Liegeplatz haben.. muss eine Crewliste geführt werden,
die beim Hafenamt beantragt und ausgestellt wird. Darauf dürfen pro Jahr nur
eine gewisse Anzahl von vorher festgelegten Personen fahren. Wer diese
Crewliste nicht führt hat bei Kontrollen Pech: Ihm wird unterstellt, daß er
"Schwarzcharter" betreibt und es Folgen deftige strafen bis hin zur
Schiffsbeschlagnahme!
>weiter |
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Richtig Chartern
April 2006 |
Worauf muß ich beim Abschluss des Chartervertrages achten?
Hinweise zur Auswahl des Segelreviers, des Bootes, der Bootsausrüstung
der Charterfirma und zu den Vertragsbedingungen |
Die Törnvorbereitung
März 2006
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Worauf muss ich bei der Törnvorbereitung achten? Die
Törnplanung ist eine Voraussetzung für das gute Gelingen eines Törns.
Checklisten helfen für den Törneinkauf das Reisegepäck Papiere und Dokumente
Törnberatung vom Profi durch Dr. Albrecht |
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