Sportbootführerschein See
Der
Sportbootführerschein See (SBf See) ist ein international gültiger Führerschein.
Er wird als Pflichtführerschein benötigt, wenn man ein mit mehr als 3,68
KW (5 PS) motorisiertes Sportboot auf Seeschifffahrtsstraßen führen
will. Der Geltungsbereich ist die 3 sm-Zone. Er wird in allen Ländern als
äquvalenter Führerschein für den Küstenbereich anerkannt.
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Mindestens 16 Jahre, bzw. 15 Jahre + 9 Monate alt am Tage der Prüfung
beim Sbf See
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Ärztliches Attest (Siehe rechts)
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1 Passbild (38x45mm, Halbprofil, ohne Kopfbedeckung) , mit Namen
versehen
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eine unbeglaubigte Kopie des Kfz-Führerscheins oder ein
polizeiliches Führungszeugnis für Behördenzwecke (0)
Die Unterlagen müssen komplett 14 Tage vor der Prüfung unter Angabe
eines verbindlichen Prüfungstermins beim Prüfungsausschuss vorliegen.
Also 3 Wochen vor Prüfung bei uns in der Schule.
Prüfungsgebühren:
Die Prüfungsgebühr setzt
sich aus einer Gebühr für die Anmeldung, für die theoretische und
praktische Prüfung unter Motor sowie die Ausstellung des Führerscheins
zusammen. Dazu nach Aufwand die jeweiligen Kosten für die Bereitstellung
der Prüfungsräume und Reisekosten der Prüfer. So kann eine Sportboot
See-Prüfung insgesamt 72 Euro kosten. Bei Wiederholung ist der Betrag
geringer.
Ablauf der Prüfung:
Der Ablauf der Prüfung für den Sportbootführerschein
See ist wie folgt:
1. Der Fragenkatalog für den Sportbootführerschein See beinhaltet 342
Fragen und 20 Kartenaufgaben mit je 3 Fragen. Daraus wird die
schriftliche Beantwortung eines Bogens aus 15 möglichen Fragebögen
mit 33 Fragen. Es sind max. 66 Punkte erreichbar. Bei 66-55 Punkten
kann von der mündlichen Prüfung abgesehen werden, d.h. man hat im
Normalfall bestanden. Bei 54-43 Punkten wäre man in der mündlichen
Nachprüfung. Diese findet am selben Tag statt. Von 42-0 Punkten hat man
nicht bestanden.
Der Fragenkatalog Sportbootführerschein See und die Fragebögen sind zum
Üben im Buchhandel erhältlich.
Die Beantwortung des Fragebogens darf maximal 75 Minuten betragen. Es
sind keine Hilfsmittel zugelassen.
2. Bei der praktischen Fahrprüfung wird die Kenntnis des Acht-,
Kreuzknoten, Schot-, Pal-, Webleinenstek sowie von 2 halben Schlägen
vorausgesetzt. Vier Knoten werden geprüft. Diese vier müssen in
korrekter Weise gesteckt werden.
Bei der Prüfung unter Motor wird das An- und Ablegen, das Fahren nach
Schiffahrtszeichen bzw. Kompass und das Person-über-Bord-Manöver geprüft.
Der Prüfer ist mit an Bord.
Bei den meisten Manövern bekommt man bei Fehlern einen zweiten
Versuch. Wird beim Person-über-Bord-Manöver die Person überfahren oder
der Motor nicht ausgekuppelt, so wird die Prüfung für den Bewerber als
nicht bestanden gewertet. |