 Short
Range Certificate ( SRC)
und Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk
(UBI)
Wer in
Kroatien ein Schiff chartern will braucht unbedingt das
UKW-Sprechfunkzeugnis. ( Gesetz seit 1999). Auch bei uns ist der
Besitz des SRC vorgeschrieben, wenn an Bord eine Funkanlage
installiert ist.
Allgemeines
Das UKW- Sprechfunkzeugnis ist für die Bedienung
eines UKW-Sprechfunkgeräts vorgeschrieben.
Wer also ohne Lizenz funkt ist „Schwarzfunker“
– mit dem dazugehörigen Risiko. Das sollte jedoch nicht der Grund sein,
diese Lizenz zu erwerben. In erster Linie steht die ungleich höhere
Sicherheit, die sie mit dem Sprechfunkzeugnis erwerben. Mit einer UKW-Sprechfunkanlage erhalten Sie nicht nur ständig den
neuesten Wetterbericht, sondern haben daraus weitere Vorteile:
Informationen
Sie sind ständig über alle Meldungen die an die
Schiffahrt rausgehen informiert. Dies kann zum Beispiel sein:
Ø
Warnungen vor herumschwimmenden Gegenständen, die die
Schiffahrt gefährden.
Ø
Bekanntgabe von militärischen Seeübungen, Schießgebieten
und Zeiten, gesperrte Zonen etc.
Ø
Nachrichten für die Seefahrt über geänderte Leuchtfeuer
und Betonnungen.
Ø
Seenotmeldungen
Ø
Sturmwarnungen, Stationsmeldungen.
Kontaktaufnahme
Ø
Sie können auf Kanal 16 Kontakt mit allen Schiffen im Umkreis von manchmal mehr als 50 km
aufnehmen, Erfahrungen austauschen und
weitere Informationen bekommen.
Ø
Im Seenotfall Hilfe anfordern, medizinische Hilfe erlangen,
Schlepphilfe erbitten,
Ø
Selber Meldungen über Schifffahrtsgefährdende Beobachtungen
weitergeben.
Ø
Im Unterschied zum
Handy, bei dem sie immer nur eine bekannte Rufnummer anwählen, können
Sie nun alle in der Nähe befindlichen Schiffe und Küstenfunkstationen mit
einem Ruf erreichen.
Und
jeder in der Nähe kann sie erreichen, ohne Ihre Rufnummer zu wissen!
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